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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - L 28 AL 109/04   

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https://dejure.org/2005,21544
LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - L 28 AL 109/04 (https://dejure.org/2005,21544)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2005 - L 28 AL 109/04 (https://dejure.org/2005,21544)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2005 - L 28 AL 109/04 (https://dejure.org/2005,21544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Erstattungspflicht im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bewilligung von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds; Aufhebung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an; Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen Nichtzahlung der Beiträge; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - L 28 AL 109/04
    Vielmehr ist § 48 SGB X auch dann anwendbar, wenn eine nachträgliche Entwicklung mit Rückwirkung wie hier dazu führt, dass sich die getroffene - zunächst rechtmäßige - Regelung sich als rechtswidrig erweist (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 33).

    Zu berücksichtigen ist innerhalb dieser Beurteilung wegen der mit der rückwirkenden Aufhebung verbundenen Erstattungspflicht des Empfängers zu Unrecht erhaltener Leistungen (§ 50 Abs. 1 SGB X) auch die Frage, ob die Rückerstattung nach Lage des Falles eine Härte bedeutet, die den Leistungsbezieher in untypischer Weise stärker belastet als den hierdurch im Normalfall Betroffenen (vgl. BSGE 74, 287, 294 = SozR 3 - 1300 § 48 Nr. 33 m.w.N.).

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - L 28 AL 109/04
    Vorausgesetzt wird eine solche Änderung, die dazu führt, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den ergangenen Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22 S. 50), weil der im Bescheid festgestellte Anspruch materiell-rechtlich nicht mehr oder nicht mehr in der bewilligten Höhe ("soweit") besteht.
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - L 28 AL 109/04
    Vielmehr hat sie in diesem Falle darüber zu befinden, ob der Verwaltungsakt rückwirkend aufzuheben ist oder nicht (vgl. BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19).
  • BSG, 26.01.1983 - 1 S 2/82

    Arbeitslosenversicherung - Rückzahlung von Beitragen - Arbeitslosenunterstützung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - L 28 AL 109/04
    Auch besteht neben ihm kein Raum für die ergänzende Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (BSGE 54, 250 = SozR 1500 § 51 Nr. 28).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2010 - L 22 R 1957/08

    Beitragszuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Überzahlung,

    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift erscheint sachgerecht, denn die Beträge, die von der Krankenkasse erstattet wurden, wurden für diesen Zeitraum gezahlt (vgl. auch das von der Beklagten genannte Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. September 2005 - L 28 AL 109/04, zitiert nach juris).

    Aus dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. September 2005 - L 28 AL 109/04 folgt nichts anderes.

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